Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Geschäftsbedingungen Tec Diving.ch GmbH
§ 1 Auftragsbestätigung
Die Auftragserteilung gilt als stillschweigende Anerkennung dieser Bedingungen. Nebenabreden, auch fernmündliche oder schriftliche, bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Tec Diving.ch GmbH. Abos, wie z.B. Sensorenabo verlängern sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr.
§ 2 Lieferfristen
Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsannahme. Sie sind unverbindlich und annähernd. Bei Lieferzeitüberschreitungen von mehr als 6 Wochen gilt eine Nachlieferungsfrist von 2 Wochen als angemessen. Nach Ablauf dieser Nachlieferungsfrist ist der Kunde berechtigt, von der Abnahmepflicht zurückzutreten. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie verspäteter Materialeingang, Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt usw., berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Versand / Warenrückgabe
Mit Versandbeginn geht alle Gefahr in jedem Fall auf den Käufer über, sowohl für Hin-, als auch für Rücksendungen, freie und unfreie Sendungen. Lt. Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, die unserer ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sind wir bereit diese zurückzunehmen, jedoch wird bei Gutschriftserteilung 10 % des Warenwertes – mindestens jedoch 10,– CHF – als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht. Voraussetzung für die Gutschriftserteilung ist, dass sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Originalzustand und -verpackung befindet und die Rückgabe nicht später als 8 Tage nach der Lieferung erfolgt. Portokosten für Rücksendungen an Tec Diving.ch gehen zu jeder Zeit zulasten des Käufers.
§ 4 Preise
Werden je nach Artikel in CHF oder EURO, zuzüglich Versandkosten ausgestellt. Es gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Für Druckfehler in der Preisliste und auf unserer Webseite übernehmen wir keine Haftung.
§ 5 Zahlung
Barzahlung oder sofort nach erhalt der Rechnung. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Der Verzugs- und Kreditzins richtet sich nach den jeweils marktüblichen Bankzinssätzen. Bei Zahlungsverzug sind wir außerdem berechtigt, noch nicht fällige Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend zu machen. Die Rückzahlung von Zahlungen ist ausgeschlossen. Vorkassen sind zahlbar innerhalb 5 Tagen nach Rechnungserhalt. Bei Nichterfüllung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,– CHF berechnet. Für nicht eingelöste Lastschriften/SEPA-Lastschriften erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 15.- CHF.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich Nebenforderungen sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindungen, behalten wir uns das Eigentumsrecht an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor. Im Falle des Weiterverkaufs auf Kredit sind die Kaufpreisforderungen gegen den Dritterwerber zur Sicherheit von vornherein an uns abzutreten.
§ 7 Beanstandungen
Beanstandungen hinsichtlich Qualität und Stückzahl sind spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Sie werden nur dann von uns anerkannt, wenn sie den von uns bestätigten Liefer- bzw. Leistungsumfang betreffen. Eine Kopie der Rechnung ist beizulegen. Für die Rüge verdeckter Mängel gilt die gesetzliche Mängelrügenfrist. Sind Mängelrügen begründet, so steht dem Käufer ein Anspruch auf kostenlose Nachlieferung zu, soweit der Mangel nachweisbar vor dem Gefahrenübergang bestanden hat. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung des Kaufpreises und weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen beträgt ab Übergabe drei Monate, für Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen sechs Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand oder solange und soweit uns selbst entsprechende Gewährleistungsansprüche zustehen. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware vom Kunden verändert wird. Transportkosten und Risiko gehen zu Lasten des Käufers. Unfreie Sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen.
§ 8 Garantie
Es gilt ausschliesslich die Hersteller- / Werksgarantie
§ 9 Mahnung
Nach der Versendung der 2. Mahnung erfolgt die Lieferung nur noch per Nachnahme oder Vorkasse. In diesem Fall entfällt Skonto.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten, für Lieferung und Zahlung, unabhängig vom Wert des Streitgegenstandes, ist Luzern.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand 21.04.2021